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Notare

Das Amt des Notar

Ein Notar übt als Träger eines öffentlichen Amtes eine „hoheitliche“ Tätigkeit mit der gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit aus. Er vertritt dabei nicht wie ein Rechtsanwalt einseitig die Interessen einer Partei, sondern unterliegt dem Gebot der Neutralität und unterstützt die Beteiligten bei der Suche nach einer ethisch vertretbaren, ausgewogenen, tragfähigen und rechtlich sicheren Lösung.

Für bestimmte, oft auch besonders wichtige Rechtsgeschäfte sieht es der Gesetzgeber vor, dass diese zu Ihrer endgültigen Wirksamkeit der notariellen Beuurkundung beziehungsweise einer notariellen Beglaubigung bedürfen.

Dazu gehören zum Beispiel:

– Grundstücksgeschäfte (Schenkungsvertrag, Kaufvertrag, etc.)
– Haus- und Wohnungskauf
– Bauträgervertrag und Finanzierung
– Grundschuldbestellung
– Erbbaurecht
– Satzungsänderung
– Kapitalmaßnahmen
– Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG etc.)
– Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen
– Handelsregisteranmeldungen
– Ehevertrag
– Scheidungsfolgenvereinbarung
– Erbscheinsantrag
– Erbvertrag
– Erb- und Pflichtteilsverzicht
– Testament

Zudem bietet ein Notar Beratung und Hilfestellung bis zur
Beurkundung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an.